Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3452
LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80 (https://dejure.org/1980,3452)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80 (https://dejure.org/1980,3452)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. August 1980 - L 10/1 Ar 202/80 (https://dejure.org/1980,3452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77

    Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).

    Die Zuwendung ist in voller Höhe dem im Bemessungszeitraum (§ 112 Abs. 3 AFG) erzielten Arbeitsentgelt zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 -).

    Erzielt im Sinne des § 112 Abs. 2 S. 1 AFG ist das Arbeitsentgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (BSG, SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 -).

    Dieses Ziel ist nur durch die Anknüpfung an das im Bemessungszeitraum tatsächlich gezahlte und abgerechnete Entgelt zu erreichen (vgl. Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 -).

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74

    Berechnung des Unterhaltsgeldes

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Dieser besteht, wie auch das BSG zu § 112 Abs. 2 AFG entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 72/74 -).

    Die Fälligkeit der Leistung nur zu einem bestimmten Termin im Jahr (1. Oktober) hindert nicht, sie als Bestandteil des Lohnes in den einzelnen Monaten zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 -).

    Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 72/74

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld für Ersatzkassen-Angestellte

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Dieser besteht, wie auch das BSG zu § 112 Abs. 2 AFG entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 72/74 -).

    Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Als solche einmalige Zuwendungen werden Bezüge verstanden, die nicht in ständiger Wiederholung gezahlt, den Arbeitnehmer aus besonderen Anlässen gewährt werden und oft der Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht (vgl. BSGE 16, 91).

    Zusätzliche Leistungen, die aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages vertraglich vereinbart sind, sind - auch wenn sie als "Sonderzahlung" bezeichnet sind, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, ihre Höhe und Fälligkeit von vornherein feststeht und wenn sie in der Weise Bestandteil des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betrieb während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Dieses Ziel ist nur durch die Anknüpfung an das im Bemessungszeitraum tatsächlich gezahlte und abgerechnete Entgelt zu erreichen (vgl. Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 -).
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Zusätzliche Leistungen, die aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages vertraglich vereinbart sind, sind - auch wenn sie als "Sonderzahlung" bezeichnet sind, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, ihre Höhe und Fälligkeit von vornherein feststeht und wenn sie in der Weise Bestandteil des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betrieb während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).
  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64

    Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Zusätzliche Leistungen, die aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages vertraglich vereinbart sind, sind - auch wenn sie als "Sonderzahlung" bezeichnet sind, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, ihre Höhe und Fälligkeit von vornherein feststeht und wenn sie in der Weise Bestandteil des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betrieb während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).
  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66

    Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
    Zusätzliche Leistungen, die aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages vertraglich vereinbart sind, sind - auch wenn sie als "Sonderzahlung" bezeichnet sind, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, ihre Höhe und Fälligkeit von vornherein feststeht und wenn sie in der Weise Bestandteil des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betrieb während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht